Das Planungsgebiet liegt im Münchner Süd-Osten, im Stadtbezirk 17 Obergiesing-Fasangarten. Im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt München ist es seit Jahrzenten etwa zur Hälfte als reines Wohngebiet, zur anderen Hälfte als Kleingärten dargestellt. Die Realisierung dieses Planungsziels wurde im Zusammenhang der Planungen geprüft, und ein Konzept erarbeitet. Jedoch war dies nicht möglich, da die wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung der Kleingärten nicht gegeben sind, da der Verkehrswert einer ausgewiesenen Kleingartenfläche wesentlich geringer ist als der Entschädigungswert der im Flächennutzungsplan als Kleingärten dargestellten Flächen.
Die in Auftrag gegebenen Immissionsuntersuchungen zeigen, dass die bereits vorhandene Bebauung erheblich unter den Emissionen der Autobahn leidet. Dies betrifft auch und insbesondere die in der Realisierung befindliche Kindertagesstätte am Rande des Planungsgebiets.
Durch die Ausweisung eines neuen Baugebietes an der Hochäckerstraße und die damit verbundene Verlagerung der städtischen Kompostierungsanlage in einen Bereich östlich des Planungsgebietes ist ein weiteres Immissionsproblem in Form von Geräusch– und Geruchsemissionen nicht nur für das Planungsgebiet sondern auch für die vorhandene Bebauung, so auch die Kindertagesstätte entstanden.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat im Februar 2014 einen Grundsatzbeschluss für Urbanes Gärtnern aufgestellt, welcher bei der Ausweisung neuer Baugebiete in München zu beachten ist.
Für neue auszuweisende Baugebiete gilt in München die SoBoN. Dieses Planungsinstrument zur Schaffung preiswerten Wohnraumes fordert, dass die planungsbedingten Lasten von den Grundstückseigentümern getragen werden, u.a. durch die unentgeltliche Abtretung öffentlicher Flächen durch Leistung eines Infrastrukturkostenbeitrags etc. Danach dürfen die dem Grundstückseigentümer auferlegten Lasten nach SoBoN 67 % des planungsbedingten Wertzuwachses nicht überschreiten.
Eigentümer im Planungsgebiet sind mehrere Private, eine Bauunternehmung sowie die Stadt München (Kommunalreferat). Aufgrund der in diesem Planungsgebiet vorhandenen besonderen Situation, nach welcher den Grundstückseigentümern überdurchschnittliche Lasten auferlegt werden müssen und darüber hinaus ein sehr kompliziertes Umlegungsproblem zu lösen ist, ist Voraussetzung für die Realisierung der im Flächennutzungsplan vorgesehenen Nutzungen, dass zwischen allen Grundstückseigentümern Einigkeit über die für die Entwicklung notwendigen Maßnahmen besteht, wovon hier jedoch ausgegangen werden kann.