(Projektdaten)

Art des Projektes

Machbarkeitsstudie

 

Standort

München Fasangarten

 

Auftraggeber

Privat/Stadt München

 

Betrachtungsgebiet

38 ha

 

Projektjahr

2013

 

Projektbeteiligte

Projektentwicklung: APE

Städtebau und Architektur: Verena Kyrein, Steidle Architekten

Landschaftsplanung: Mahl Gebhard

MÜNCHBERGERSTRASSE

Machbarkeitsstudie für die Bebauung an der Münchbergerstraße 02

Das Planungsgebiet liegt im Münchner Süd-Osten, im Stadtbezirk 17 Obergiesing-Fasangarten. Im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt München ist es seit Jahrzenten etwa zur Hälfte als reines Wohngebiet, zur anderen Hälfte als Kleingärten dargestellt. Die Realisierung dieses Planungsziels wurde im Zusammenhang der Planungen geprüft, und ein Konzept erarbeitet. Jedoch war dies nicht möglich, da die wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung der Kleingärten nicht gegeben sind, da der Verkehrswert einer ausgewiesenen Kleingartenfläche wesentlich geringer ist als der Entschädigungswert der im Flächennutzungsplan als Kleingärten dargestellten Flächen.

Die in Auftrag gegebenen Immissionsuntersuchungen zeigen, dass die bereits vorhandene Bebauung erheblich unter den Emissionen der Autobahn leidet. Dies betrifft auch und insbesondere die in der Realisierung befindliche Kindertagesstätte am Rande des Planungsgebiets.

Durch die Ausweisung eines neuen Baugebietes an der Hochäckerstraße und die damit verbundene Verlagerung der städtischen Kompostierungsanlage in einen Bereich östlich des Planungsgebietes ist ein weiteres Immissionsproblem in Form von Geräusch– und Geruchsemissionen nicht nur für das Planungsgebiet sondern auch für die vorhandene Bebauung, so auch die Kindertagesstätte entstanden.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat im Februar 2014 einen Grundsatzbeschluss für Urbanes Gärtnern  aufgestellt, welcher bei der Ausweisung neuer Baugebiete in München zu beachten ist.

Für neue auszuweisende Baugebiete gilt in München die SoBoN. Dieses Planungsinstrument zur Schaffung preiswerten Wohnraumes fordert, dass die planungsbedingten Lasten von den Grundstückseigentümern getragen werden, u.a. durch die unentgeltliche Abtretung öffentlicher Flächen durch Leistung eines Infrastrukturkostenbeitrags etc. Danach dürfen die dem Grundstückseigentümer auferlegten Lasten nach SoBoN 67 % des planungsbedingten Wertzuwachses nicht überschreiten.

Eigentümer im Planungsgebiet sind mehrere Private, eine Bauunternehmung sowie die Stadt München (Kommunalreferat). Aufgrund der in diesem Planungsgebiet vorhandenen besonderen Situation, nach welcher den Grundstückseigentümern überdurchschnittliche Lasten auferlegt werden müssen und darüber hinaus ein sehr kompliziertes Umlegungsproblem zu lösen ist, ist Voraussetzung für die Realisierung der im Flächennutzungsplan vorgesehenen Nutzungen, dass zwischen allen Grundstückseigentümern Einigkeit über die für die Entwicklung notwendigen Maßnahmen besteht, wovon hier jedoch ausgegangen werden kann.

 

Planungsgebiet

VARIANTE MIT LÄRMSCHUTZWALL

Die Planung geht von einer klaren Funktionstrennung der unterschiedlichen Arten der Nutzung aus.

Der Lärmschutzwall entlang der Autobahn schirmt das Gebiet gegen den Lärm der A8 und den Geruch der städtischen Kompostierungsanlage wirksam ab. Voraussetzung ist allerdings, dass der Wall eine Krone von 13 m hat. Dies erfordert einen Wallfuß von ca. 50 m Breite. Wertvolles, innerstädtisches mit Infrastruktur versorgtes Bauerwartungsland, das effizient genutzt werden könnte, bleibt ungenutzt.

In den Gesamtraum wird ein neues Landschaftselement eingeführt, das die Wälle entlang der Bahn im Norden und der Fasangartenstraße im Süden verbindet und somit einen geschlossenen Raum bildet.

Die großzügige Landschaft der Münchner Schotterebenen, die im Süden noch weitgehend erhalten ist, wird damit stark verändert und ist auch aus den Gebäuden nicht mehr sicht- und erlebbar.

 

 

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Variante 01

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Variante 02

[03]

Variante 03

Bebauung Variante 01

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Grundrisse Riegel

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Schnitt

 

Die Varianten unterscheiden sich in der Flächenorganisation. In Variante 01 wird mit der Neubebauung im Westen die vorhandene Gebäudestruktur fortgeführt. Die öffentlichen Grünflächen sowie die Kleingartenanlagen schließne sich an. Sie bilden den Übergang zwischen der bestehenden und den neuen Riegeln im Osten und Süden des Gebietes. Es entsteht so eine urbane Freiflächensituation. Die Planung ermöglicht diverse Grundrisstypologien.

 

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Zugänge

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Wohnungsgrößen

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Grüne Zimmer und Gärten

Variante 02

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Grundrisse

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Wohnungsgrößen

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Zugänge und Erschließung

Geländeschnitte

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Variante 02

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Variante 03

In den Variante 02 und 03 schließt die neue Bebauung an den Bestand an und führt ihn fort. Die öffentlichen Grünflächen sowie die Kleingartenanlage orientieren sich nach Osten. Sie bilden zusammen mit dem Wall den Übergang zur freien Landschaft. Die Varianz der Typologien ist hier begrenzt.

Das Kriterium des kosten- und flächensparenden Bauens und der Nutzung eines infrastrukturell voll erschlossen Areals wird in allen Varianten nur teilweise erfüllt.

Variante 03

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Grundrisse

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Wohnungsgrößen

[03]

Zugänge und Erschließung

VARIANTEN MIT LÄRMABWEISENDER BEBAUUNG

Diese Planungsstrategien gehen von einer Stärkung des landschaftsräumlichen Prinzips der weiten, offenen Landschaft mit einer klar ablesbaren Bebauung aus, also dem Weiterbau des bereits großmaßstäblich angelegten Siedlungsprinzips. Der gebietsfremden und landschaftszerstörenden Lärmschutzwall-/ Lärmschutzwandstrategie wird hier eine tradiert-urbane Haltung entgegengesetzt. Durch die Ausbildung einer klar ablesbaren baulichen Gebäudestruktur zum östlichen Gebietsrand an der Autobahn wird der Beginn städtischer Besiedlung klar definiert und damit der Ortseingang Münchens neu artikuliert. Der neu besiedelte Bereich wird damit nicht versteckt sondern klar und deutlich manifestiert.

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Variante 01

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Variante 02

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Variante 03

 

Variante 03

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Grundriss Geschoßwohnen

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Grundriss Reihenhaus

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Geländeschnitt

Die baukörperliche Grundstruktur dieser Varianten nimmt eine räumlich–maßstäbliche Verknüpfung mit der bestehenden Bebauung auf. Von der vorhandenen ein- bis zweigeschossigen Bebauung entlang der Münchbergstraße steigt die Höhe und Dichte der neuen Gebäude schrittweise Richtung Osten an. Den Abschluss bildet eine fünfgeschossige Bebauung parallel zur Autobahn, die gleichzeitig den Lärmschutz für die inneren Bereiche leistet. Die Orientierung der Wohnungen erfolgt in diesen Gebäuden einseitig nach Westen in die Hofbereiche hinein. Durch die Ausbildung der räumlich klar ablesbaren gemeinsamen Hofräume der bestehenden und neuen Bebauung wächst die Stadt hier auf eine selbstverständliche Art und Weise am Siedlungsrand an.

Die Bewohner der bestehenden Siedlung erhalten so nicht nur eine neue Nachbarschaft sondern auch eine qualitative Verbesserung der Lärmsituation.

Variante 03

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Zugänge und Erschließung

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Wohnungsgrößen

Variante 03

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Wohneinheiten

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Grüne Zimmer

Urbanes Gärtnern